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Beschluss des Verwaltungsgerichts Kanzler Scholz muss sich zu vertraulichen Erklärungen im Fall Cum-Ex äußern

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss Auskünfte über vertrauliche Äußerungen als Bundesfinanzminister in der Cum-Ex-Affäre erteilen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren des Tagesspiegels gegen das Bundeskanzleramt entschieden (Az. VG 27 L 36/22). Die Regierungszentrale soll dem Gerichtsbeschluss zufolge Kenntnisse über ein vertrauliches so genanntes Hintergrundgespräch von Scholz mit mehreren Journalisten im September 2020 zum Thema der illegalen Dividendengeschäfte offenlegen

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https://m.tagesspiegel.de/politik/beschluss-des-verwaltungsgerichts-kanzler-scholz-muss-sich-zu-vertraulichen-erklaerungen-im-fall-cum-ex-aeussern/28487472.html

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