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Der Betriebsinhaber / Arbeitgeber ist daher aufgrund des priva | 🍀Lichtseelen der Kanal 😇

Der Betriebsinhaber / Arbeitgeber ist daher aufgrund des privatrechtlichen Arbeitsvertrages nicht berechtigt, von seinem Arbeitnehmer den Nachweis einer 3G-Regel oder seine sonstigen gesundheitsbezogenen Daten herauszu-verlangen.

Beharrt der Betriebsinhaber / Arbeitgeber auf einer solchen Arbeitsanweisung, so kann diese durch Feststellungsklage als unzulässig beim Arbeitsgericht angefochten werden. Im Falle einer Kündigung / Entlassung kann der Arbeitnehmer dieselbe innerhalb von 14 Tagen beim Arbeitsgericht anfechten.

4.2. Da in der Verordnung auch keine Verpflichtung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers zur Erhebung des 3G- Nachweises vorgesehen ist, scheidet eine Bestrafung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers im Falle einer Unterlassung bereits nach grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen von vornherein aus.

RA Dr. Michael Brunner
Bundesparteiobmann MFG Österreich
Wien, am 01.11.2021

MFG Menschen Freiheit Grundrechte
Wir wollen helfen - wie wollen aufzeigen was man tun kann - aber tätig werden muss jeder Einzelne für sich selbst!
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