Der Betriebsinhaber / Arbeitgeber ist daher aufgrund des priva | 🍀Lichtseelen der Kanal 😇
Der Betriebsinhaber / Arbeitgeber ist daher aufgrund des privatrechtlichen Arbeitsvertrages nicht berechtigt, von seinem Arbeitnehmer den Nachweis einer 3G-Regel oder seine sonstigen gesundheitsbezogenen Daten herauszu-verlangen.
Beharrt der Betriebsinhaber / Arbeitgeber auf einer solchen Arbeitsanweisung, so kann diese durch Feststellungsklage als unzulässig beim Arbeitsgericht angefochten werden. Im Falle einer Kündigung / Entlassung kann der Arbeitnehmer dieselbe innerhalb von 14 Tagen beim Arbeitsgericht anfechten.
4.2. Da in der Verordnung auch keine Verpflichtung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers zur Erhebung des 3G- Nachweises vorgesehen ist, scheidet eine Bestrafung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers im Falle einer Unterlassung bereits nach grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen von vornherein aus.
RA Dr. Michael Brunner Bundesparteiobmann MFG Österreich Wien, am 01.11.2021
MFG Menschen Freiheit Grundrechte Wir wollen helfen - wie wollen aufzeigen was man tun kann - aber tätig werden muss jeder Einzelne für sich selbst! Dieses Schreiben gibt es in unseren Telegram Gruppen und Kanälen und auch auf unserer Webseite als pdf. www.mfg-oe.at
Du suchst ein positives Plätzchen um . 🌈Kraft zu tanken? . 🤓den roten Faden nicht zu verlieren? . 🦋Mut und Zuversicht zu bekommen? . 😊der Wahrheit ein Stück näher zu kommen?. 🍀nur Be...