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14-jährige muss Einwilligung zur Impfung erteilen https://t. | Infokanal - Lehrer für Aufklärung

14-jährige muss Einwilligung zur Impfung erteilen

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Minderjährige mit einem gewissen Reifegrad müssen einer Impfung gegen das Coronavirus selbst zustimmen. Das Oberlandesgericht Dresden gab einer 14-Jährigen recht, die eine entsprechende Beschwerde eingelegt hatte.

Können sich beide gleichsam sorgeberechtigte Elternteile hinsichtlich einer Impfung nicht einigen, dann muss auf den Willen des Kindes Rücksicht genommen – jedenfalls dann, wenn mit zunehmender Reife die Selbstbestimmung des Kindes an Gewicht gewinne und es sich eine eigenständige Meinung bilden könne.

Im vorliegenden Fall wollte der impfwillige Vater die 14-jährige Tochter gegen ihren und den Willen der Mutter impfen lassen.

(Quelle spiegel.de)

Die Entscheidung ergeht in Ergänzung eines Beschlusses des OLG Frankfurt, wonach die Entscheidung zur Impfung von Minderjährigen stets dem Elternteil zugesprochen wird, welcher sich an die aktuelle Empfehlung der Stiko hält.

Hierdurch werden die Rechte der Minderjährigen gestärkt. Und da es derzeit die Empfehlung zur Impfung leider immer noch gibt, ist dieser Beschluss ein wichtiger Baustein für die Eigenverantwortlichkeit und Freiheit von Jugendlichen, die sich eben nicht impfen lassen wollen.

Eine Altersgrenze legte das OLG Dresden ausdrücklich nicht fest, da es allein auf die Verstandesreife abstellt.

Deshalb kommen dann wohl noch zahlreiche Verfahren auf die Familiengerichte zu, da diese dann die Verstandesreife zu beurteilen haben.

Dennoch macht auch diese Entscheidung Hoffnung…

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