2022-01-16 12:44:04
Sehr geegeehrter Herr Landrat Eichinger
Diesen unten angehängten Brief verfasste der Kinderarzt Dr.med. Hirte zum Thema Verbot von Spaziergängern und dem ist fast nichts hinzuzufügen.
In Stuttgart wurde das Verbot per Gericht als rechtswidrig eingestuft.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.eilantrag-stattgegeben-stuttgarter-gericht-kassiert-verbot-von-corona-spaziergaengen.2dc362c4-6e67-486d-b94c-3663945f805f.html
Ich werde diesen Brief auch öffentlich machen.
Mit freunfreundlichen Grüßen
Rolf Kron
Praktischer Arzt Kaufering
"Verbot von Coronaspaziergängen und Kinderimpfaktion im LK Starnberg
Sehr geehrter Herr Landrat,
ich bin seit 35 Jahren Kinderarzt, seit Juni 2021 in Pension,
und schreibe Ihnen heute, weil ich mir zunehmend Sorgen mache um den Zustand unserer Demokratie und um unsere Kinder.
Meine erste Sorge gilt unseren Grundrechten. Ich habe heute folgenden Link erhalten, in dem über Ihre Allgemeinverfügung informiert wird, nach der im Landkreis Starnberg keine "Corona-Spaziergänge" stattfinden dürfen:
https://herrsching.online/2022/01/14/eilmeldung-landratsamt-untersagt-corona-spaziergaenge/
Glauben Sie denn ernsthaft, Sie könnten mit einer derartigen Allgemeinverfügung, einem Verbot von Spaziergängen, zur "Eindämmung" der SARS-CoV2-Ausbreitung beitragen? Es ist doch längst bekannt, dass die Ansteckungswahrscheinlichkeit im Freien bei null liegt. Es gibt da kein "erhöhtes und vermeidbares Infektionsrisiko für Versammlungsteilnehmer*innen", "für die ein gesetzten Polizeibeamt*innen" oder "unbeteiligte Passant*innen". Die Ansteckungen mit SARS-CoV2 finden in-door statt, und da wird Omikron in den nächsten Wochen durchrauschen, egal was wir dagegen machen. Außer die Regierung schreibt vor, dass wir uns alle in Plastik einschweißen.
Die hunderttausenden von Spaziergängern, die derzeit in über tausend Städten und Gemeinden bei der wöchentlichen Abstimmung mit den Füßen unterwegs sind, tun das nicht ohne Grund. Während mehr und mehr Länder "öffnen", hat Deutschland weiterhin die weltweit strengsten Corona-Verordnungen. Zahlreiche Grundrechte sind seit Monaten außer Kraft gesetzt, ein bedeutender Teil der Bevölkerung wird durch 2G komplett ausgegrenzt, das Kindswohl wird fortlaufend durch rigide Hygienevorschriften gefährdet, und jetzt ist auch noch geplant, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch eine Impfung mit einem nur bedingt zugelassenen Medikament außer Kraft zu setzen. Für Gesundheitsberufe ist das sogar schon beschlossen - obwohl es inzwischen vielfache Belege dafür gibt, dass Geimpfte das Virus ebenso verbreiten können wie Ungeimpfte (2G und die Vierte Welle lassen grüßen).
Auch das Versammlung- und Demonstrationsrecht ist weitgehend ausgehebelt, wie Sie erneut unter Beweis stellen. Nach Auffassung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts genießen auch nicht angemeldete Corona"Spaziergänge" den Schutz des Grundgesetzes. Sie dürfen deshalb nicht wegen einer fehlenden Anmeldung pauschal verboten werden, sind also nicht, wie Sie sagen: „illegal". Warum wollen die Menschen ihren Protest nicht mehr anmelden? Weil angemeldete Demonstrationen, wie in München, durch unzumutbare Auflagen schikaniert oder, wie in Hamburg, gleich verboten werden.
Politiker auch Ihrer Partei werden nicht müde, den Kritikern der Pandemiepolitik rechtsradikale Absichten zu unterschieben, um Menschen davon abzuhalten, sich an Proteste zu beteiligen. Sie selber ordnen die Organisatoren und Teilnehmer der Spaziergänge "zumeist der sog. Querdenker-Bewegung" zu. Haben Sie dafür Belege? Waren Sie denn schon einmal dabei? Haben Sie mit den Spaziergängern gesprochen?
Wie würden Sie denn gerne auf die friedlichen Spaziergänge, wie Sie schreiben: "vorbereitet und adäquat .. reagieren"? Fragen Sie doch mal die Polizisten, die die Spaziergänge in Herrsching begleitet haben, ob irgendeine Reaktion notwendig war, wo denn da eine "kaum steuerbare Dynamik" zu befürchten war, und wo es zur Konfrontation mit "zwangsläufig unbeteiligten Passant*innen" kam.
168 viewsRolf Kron, 09:44