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Mein Thema beim WSF-Talk gestern waren Ergänzungsschulen, dahe | LerngruppenNiedersachsen

Mein Thema beim WSF-Talk gestern waren Ergänzungsschulen, daher habe ich den großen Bogen geschlagen von der Lerngruppe über die Ergänzungsschule zur Ersatzschule. Im anschließenden Frage-Teil, der aus Datenschutzgründen leider nicht aufgezeichnet wurde, aber interessant war, kamen noch andere Themen zur Sprache. Eines möchte ich hier noch anfügen:

Wenn, besonders in Baden- Württemberg, die Test- oder Maskenverweigerung nun als Verletzung der Schulpflicht gewertet wird - dann sollte man nicht warten, bis einem der Schulleiter am Ende tatsächlich die Polizei schickt oder bis der Bußgeldbescheid kommt. Man kann auch morgens mit dem ungetesteten Kind in die Schule gehen und sich dann mit dem Kind vom Schulgelände werfen lassen. Pflicht erfüllt, In den Test trotzdem nicht eingewilligt.
Da der Test immer noch „freiwillig“ ist, es keine Mittel zur Zwangstestung durch Dritte gibt, könnte man hier die Grenze zwischen Schulpflicht und freiwilliger Testverweigerung ziehen. Ich hatte das schon bei Einführung der Tests im April als Möglichkeit dargestellt.

Des Weiteren: Es wird nicht überall funktionieren, eine Ergänzungsschule zu etablieren. Dann versucht man, eine Ersatzschule zu gründen. Arbeitsaufwand hat man ohnehin, wichtig ist, dass man irgendwie erreicht, vorläufig bzw. so bald wie möglich den Betrieb aufzunehmen.

Nach der gestrigen Erfahrung infolge meiner Teilnahme an einer mehrstündigen anwaltlichen Beratung bei einem Anwalt aus NRW, der Schulgründungen begleitet (Dank an die Elterngruppe, dass ich teilnehmen durfte), hier noch mein Fazit:

So jemand prüft, ob alles vorliegt für die Anzeige der Ergänzungsschule, den Antrag auf Genehmigung/Anerkennung der Ersatzschule: das Schulkonzept, der Businessplan, die Befähigung des Schulleiters, der Lehrkräfte, die räumlichen Voraussetzungen etc.
Mit ein bisschen guten Willen sollten wir das aber mit den entsprechenden Fachleuten, dazu gehören z. B. Steuerberater, Architekt, Brandschutzbeauftragter, Pädagogen, Juristen auch als Team auf den Weg bringen können. Ein Unternehmer im Team kann auch nicht schaden.
Ich fände es gut, wenn wir so eine Kerntruppe an Fachleuten zusammenstellten.

Hier bei mir vor Ort schicke ich die Leute auch schon zu entsprechenden Leuten der diversen Fachrichtungen, es gibt immer welche.

Ein Schulgründungsanwalt (neuer Begriff) ersetzt die anderen Fachrichtungen ohnehin nicht, er schaltet sich höchstens bei der Kommunikation mit der Schulaufsicht dazwischen, und klagt, wenn dort Untätigkeit herrscht. Und es sollte immer klar sein, dass jemand, der seit Jahren Schulgründungen begleitet, nicht automatisch jemand ist, der unsere Sorgen rund um schädliche Auswirkungen durch Masken, Selbsttests, Kinderimpfung und künftig Shedding nachvollziehen kann. Wir treffen auf eine andere Welt. Das muss für die Schulgründungen nicht nachteilig sein, aber es hilft natürlich auch nicht gerade.