Get Mystery Box with random crypto!

Thüringer muss kein Bußgeld wegen Corona-Kontaktverbots zahlen | Ignatia Intolerantia öffentlich

Thüringer muss kein Bußgeld wegen Corona-Kontaktverbots zahlen

Bußgeld wegen der Verletzung von Aufenthaltsbeschränkungen nach der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 23. April 2020 (3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) ist rechtswidrig

In der aufgrund des Einspruchs des Betroffenen anberaumten Hauptverhandlung vom 11.02.2021 stellte das Amtsgericht Weimar fest, dass der Betroffene gegen dieses Verbot verstoßen habe. Mit Urteil vom selben Tag sprach das Amtsgericht den Betroffenen gleichwohl aus Rechtsgründen frei, weil die anzuwendende 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO aus formellen Gründen verfassungswidrig sei, da diese von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 28 Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sei. Diese Norm genüge nicht den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts. Das allgemeine Kontakt- bzw. Ansammlungsverbot sei darüber hinaus auch aus materiellen Gründen verfassungswidrig, weil es die durch das Grundgesetz geschützte Menschenwürde verletzte und unverhältnismäßig sei.

Mit Beschluss vom 10.08.2021 hat das Thüringer Oberlandesgericht die gegen dieses Urteil von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingelegte Rechtsbeschwerde verworfen.

https://www.coolis.de/2021/08/17/thueringer-muss-kein-bussgeld-wegen-corona-kontaktverbots-zahlen/