23.9.2021 B9-0475/2021 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereic | ICHBIN-Wissen
23.9.2021
B9-0475/2021
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung
zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“
A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:
– 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,
– 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,
– 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,
– und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];
B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;
C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:
– bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2],
– bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,
– bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,
– und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html