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23.9.2021 B9-0475/2021 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereic | ICHBIN-Wissen

23.9.2021
B9-0475/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung

zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:

– 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,

– 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,

– 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,

– und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];

B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;

C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:

– bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2],

– bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,

– bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,

– und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html