2021-10-19 17:16:08
„“Die vom Disziplinarbeschuldigten getätigten inkriminierten Äußerungen, die er als solche nicht bestreitet, stellen Werturteile dar, die auf einer faktischen Grundlage beruhen.”
Sie seien im Rahmen der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung als auch der Freiheit der Wissenschaft erfolgt. Von der Ärztekammer gab es vorerst keine Stellungnahme.“
https://exxpress.at/wiener-arzt-siegt-vor-gericht-keine-strafe-fuer-kritik-an-corona-massnahmen/
t.me/Rosenbusch
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