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Maestro M. #Rechtsfragen #Rechtsmaxime #Adressat Die Gebu | HG

Maestro M.
#Rechtsfragen #Rechtsmaxime #Adressat

Die Geburtsstunde der Person.

Woher kommt Lieschens Personenname?
Zum ersten Mal wurde er in ein Register eingetragen.

Wem gehört das Register?
Dem Standesamt.

Worauf steht Lieschens Name?
Auf einem Stückchen Papier, in einem Buch.

Was beweist dieses Stückchen Papier?
Es beweist Lieschens Personennamen in schriftlicher Form.

Woraus besteht der Name, der auf diesem Stück Sache aufgeschrieben ist?
Wenn man es wörtlich nimmt, dann besteht er aus Zeichen von Druckerschwärzebuchstaben oder aus Tinte.

Was kann Lieschen denn falsch machen?
Lieschen kann behaupten, dass sie der Personenname Lieschen Müller ist.

Na und?
Sie behauptet, dass sie eine Sache ist. Sie gibt letzten Endes damit zu, dass sie sich mit einer Aneinanderreihung von Druckerschwärzebuchstaben identifiziert, die dem Standesamt gehören. (Identitas, lat.: das Selbe seiend!).

Wer hat das Selbe Seiende erschaffen und aufgeschrieben?
Das Standesamt (... im Auftrag des Vatikans).

Wer ist damit der Besitzer des Verfügungsrechts über den Namen `Lieschen Müller‘ ?
Das Standesamt natürlich.

Wem gehört dann die Person Lieschen Müller?
Dem Standesamt bzw. der Öffentlichkeit.

Was hat überhaupt Lieschen noch mitzureden?
Wenn sie identisch mit Lieschen Müller ist..., gar nichts!

Warum?
Sachen können Sachen nicht besitzen und sie haben keine Rechte, weil sie nicht sprechen können!

@Rechtsmaerchen