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'Vor der Christianisierung bildeten hundert freie Sippen mit i | HG

"Vor der Christianisierung bildeten hundert freie Sippen mit ihrem Anhang an Hörigen eine Hunschaft/Hundertschaft, in die kein Un-berufener aufgenommen werden konnte. Die feste Grundlage des Sippendaseins war der eben unveräußerliche Eigenbesitz an Land, genannt das Allod, das kein persönliches, sondern Sippeneigentum war. Der Verwalter war der Sippenälteste, der stimmberechtigte Bur (Bauer), der schöppenbare Freie. Jeder Bauer konnte sein Grund-stück nur an seinen ältesten Sohn vererben und es ohne die Zustim-mung der Hunschaft nicht anderweitig übertragen.
Bei zu großer Volkszahl wurde aus dem jungen Geschlecht eine neue Hunschaft gebildet, die auszog, um neues Land zu besiedeln.
Seit dem 5. Jahrhundert gab es wieder einen sehr großen Anteil an Überzähligen, sog. Istfoonen, die zur Auswanderung und Neu-landsuche gezwungen waren, was heute fälschlicherweise als „Völ-kerwanderung" bezeichnet wird. War dieses neue Land in Besitz genommen wurden wieder 101 Allode gebildet und durch das Los verteilt. Dadurch festigte sich die neue Hunschaft auf fremden Bo-den, und zwar in der von alters her überlieferten Ordnung, ohne den Verband mit der alten Ordnung zu verlieren. Die Erinnerung an die 101 Landlose überdauerte noch bis ins 20. Jahrhundert hin-ein, als man zu bestimmten Feierlichkeiten 101 Kanonschüsse abfeuerte."
Germaniens reine Seele, Rainer Schulz
@heimat_germania