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Bei den Germanen wäre der Indivitualismus nicht denkbar gewese | HG

Bei den Germanen wäre der Indivitualismus nicht denkbar gewesen, der Mensch als Individuum war kaum bis nicht überlebensfähig und so fühlte er das auch; nur als Mitglied einer Gemeinschaft besaß er Sicherheit und Rechtsschutz.
War vielleicht die frühe Sippe zur Zeit der von den Römern beschriebenen Germanen der Kreis der Nachkommen eines Stammvaters, handelte es sich später um eine viel offenere Gruppierung. Sie umfasste alle Verwandten einer Person, sowohl Männer als auch Frauen, und dieser Verwandtenkreis änderte sich mit jeder Heirat. Die Zusammenstellung der Sippschaft war damit nicht notwendigerweise für jede Person einer Familie gleich. Das heißt, dass die Zugehörigkeit zu einer Sippe sowohl auf Abstammung, als auch auf Verschwägerung beruhte. Die Mitglieder einer Sippe galten als untereinander blutsverwandt, obwohl damit nicht unbedingt eine biologische Blutsverwandtschaft gemeint war. Die Hauptfunktion der Sippe lag darin, ihren Mitgliedern Frieden zu gewähren; die Mitglieder mussten unter einander den Frieden wahren und für einander ebenfalls den Frieden nach außen schützen. Bei Verletzungen dieses Friedens hatte die Sippe das Recht entsprechend zu reagieren; Fehde und Rache standen der Sippe zu.
Ab und zu wird die Ansicht vertreten, dass, wenn jemand in einer anderen Sippe heiratete, das Band mit der vorherigen Sippe zerschnitten wurde. Dafür gibt es aber keine Belege; eher wäre wahrscheinlich, dass dadurch die beiden Sippen einander unterstützen bei Problemen nach außen- zusammen wären sie stärker als einzeln.
Im Unterschied zur Sippe gehörten zum Haus nicht nur Verwandte, sondern auch alle, die mit ihnen in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, z.B. Knechte und Mägde. Das Haus war deutlich herrschaftlich strukturiert; an der Spitze eines Hauses stand der Herr, das mag der Familienälteste gewesen sein, das Haus trägt den Namen des Herrn, und dieser Herr "herrscht" über alle und alles, was zu seinem Haus gehört.
Wo die Sippe ein Friedensverband ist, ist das Haus ein Friedensbezirk; es besaß einen eigenen Frieden, der für die Germanen heilig war. Kein Fremder betrat das Haus ohne Zustimmung des Herrn, innerhalb des Hauses war man geschützt gegen fremde Zugriffe, und wer mit jemandem aus einem anderen Haus eine Fehde hatte, musste warten, bis dieser das Haus verließ. Auf Hausfriedensbruch standen die schwersten Strafen, die dann von den anderen Häusern mitgetragen wurden.
Der Herr war für den Schutz des Hauses zuständig. Er verteidigte seine Bewohner, sowohl vor Gericht als auch mit Waffen, konnte aber auch weitgehend über die Bewohner des Hauses verfügen; er konnte sie strafen, ihren Dienst im Kampf verlangen, sie verstoßen, natürlich konnte er auch ihren Einsatz im Haushalt und auf den Äckern verlangen.
Das Haus war nicht nur eine politische, sondern auch eine wirtschaftliche Einheit. Diese Hausstruktur blieb bis tief in das Mittelalter erhalten.

Quelle: Gunivortus Goos

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