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#Salāh 'Wenn der Totenwäscher bei dem, den er wäscht, etwas ü | Ḥanbalī Madhhab

#Salāh

"Wenn der Totenwäscher bei dem, den er wäscht, etwas übles sieht wie ein Schwärzen des Gesichts oder andere Dinge, die bei Toten auftreten können, dann ist er verpflichtet, es bei ihm zu bedecken und es niemandem zu berichten, damit die Menschen nichts schlechtes von ihm denken. Und möglicherweise unterlassen sie sogar das Gebet über ihm, und um seine Verwandten damit nicht zu verletzen (tut er dies).

Außer in zwei Ausnahmefällen:

1. Wenn er bekannt für eine Bid'ah war, so wird es ihnen gezeigt, damit die Menschen über sein übles Ende Bescheid wissen und damit vor seinem Manhaj gewarnt wird.

2. Wenn der Bericht (über ihn) ohne Erwähnung seines Namens geschieht und keiner erkennen kann, wer gemeint ist, so ist es kein Problem. Und wie viele Menschen wurden ermahnt durch das Erwähnen des üblen Endes der Ungehorsamen, welche sie nicht kannten?"

(Sh. Mansūr as-Saq'ūb in "At-Ta'līq al-Muqni'")