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#Salāh 'Das Umwandeln vom Ma'mūm-Status (hinter einem Imām zu | Ḥanbalī Madhhab

#Salāh

"Das Umwandeln vom Ma'mūm-Status (hinter einem Imām zu beten) in den Infirād-Status (alleine zu beten) hat zwei Fälle:

1. Wenn es mit einer Entschuldigung stattfindet, die das Verlassen des Jamā'ah-Gebets erlaubt: So ist es erlaubt, wenn er durch den Infirād schneller sein Bedürfnis erreichen kann, bevor der Imām mit dem Gebet fertig ist. Wenn sich also sein Infirād vom Imām hinsichtlich der schnelleren Durchführung nicht unterscheidet, so ist es nicht erlaubt, da der Nutzen ausbleibt.

Der Beweis: Die Tat des Sahābīs, der sich im 'Ishā'-Gebet von Mu'ādh trennte, als dieser lange betete. So löste sich einer von ihnen ab und betete allein und gab den Taslīm und der Prophet ﷺ war damit einverstanden.

Und folgendes sind Beispiele für Entschuldigungen:

A. Das Zurückhalten vom Urin während das Warten bis zum Ende des Imams für ihn beschwerlich ist.
B. Dass er sich mitbekommt, dass seine Familie oder sein Vermögen sich in Gefahr befinden.
C. Der Imam verlängert das Gebet extrem, sodass es entgegen der Sunnah ist, während dies für ihn beschwerlich ist.

2. Wenn es ohne Entschuldigung ist: So ist es nicht erlaubt und das Gebet wird dadurch ungültig, denn das Befolgen des Imāms ist wājib.

Und weil die Sahābah denjenigen kritisierten, der sich von Mu'ādh abtrennte, sie sagten: 'Du hast geheuchelt' - bis er ihnen von seiner Entschuldigung berichtete, also beweist dies, dass es bei ihnen tadelnswert ist (außer mit einer Entschuldigung)."

(Sh. Mansūr as-Saq'ūb in "At-Ta'līq al-Muqni'")