'Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung | Gerhard Wisnewski&Team
"Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung richtet sich den allgemeinen Vorschriften, die hierfür im BGB gelten (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Es gilt also für GEZ Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Wir haben in einem gesonderten Beitrag für Sie ausführlich erklärt, wie die Verjährung abläuft, wann die Verjährungsfrist beginnt zu laufen und wann eine Schuld wegen Verjährung nicht bezahlt werden muss. Alle Informationen hierfür finden Sie in unserem Artikel Verjährung – Durchsetzbarkeit von Forderungen."
Dies ist der einzige autorisierte News-Kanal von Gerhard Wisnewski. Die Informationen hier sind ohne Gewähr und als Anregungen zu verstehen und werden mit der expliziten Bitte um eigene Recherche und...