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Bei Ordnungswidrigkeiten (wegen der Coronoia-'Schutzverordnung | Gemeinsam für Grundrechte

Bei Ordnungswidrigkeiten (wegen der Coronoia-"Schutzverordnungen") vor Gericht zu gehen macht in der Regel Sinn!

Heute hat ein Richter in Münster die OWi gegen einen Maskenbefreiten wegen angeblich inkorrekten Attests auf einer Demo im Dezember 2020 fallen gelassen. Nachdem eine Richtigstellung der zu behandelnden Situation erfolgte, wurde klar, dass wegen Geringfügigkeit ein weiteres Vorgehen in diesem Zusammenhang sinnlos ist.

Die vielen der irrwitzigen Owis, die momentan vor Gericht landen, bringen unsere Justiz an die Grenzen der Belastbarkeit. Dabei sollte eben diese sich um relevante Themen kümmern könben, anstatt um Details auf korrekt ausgestellten Maskenattesten

Dieser kleine "Sieg" zeigt ebenso, dass es sich lohnt dran zu bleiben, wenn ihr wisst, im Recht zu sein (!)

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