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'Freispruch zweiter Klasse' - also Einstellung ohne Auflagen a | Freies Medienportal

"Freispruch zweiter Klasse" - also Einstellung ohne Auflagen auf Staatskosten nach über 7h Sitzung im Berufungsverfahren (Teil 2 von 2)

Genauso spannend fand ich die Ausführungen des KK Hölzel vom "Staatsschutz" der Pozilei Wuppertal. dieser berichtete als Zeuge u.a. vom Termin, zu dem ich zur Vernehmung am 08.10.2020 vorgeladen war und den ich gemeinsam mit Dirk Sattelmaier wahrgenommen hatte, ohne dazu überhaupt verpflichtet zu sein.

KK Hölzel beklagte, daß wir uns nicht "zur Sache" einlassen wollten, daß ich "sehr enttäuscht von der Pozilei" sei und ich mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht einverstanden war. Aus seiner Sicht war meine "Vernehmung" sehr schwierig und er konnte bei mir keinerlei Unrechtsbewußtsein feststellen.

Ich bin übrigens in Berufung gegen das Fehlurteil der ersten Instanz gegangen, gerade *weil* ich über ein sehr ausgeprägtes Unrechtsbewußtsein verfüge. Daß KK Hölzel das nicht "feststellen" konnte, mag ja vielleicht daran liegen, daß er selbst nicht über ein solches verfügt - denn sonst müßte er ja auch feststellen können, welches Unrecht er selbst begeht, wenn er versucht, auf Anordnung seinen Mitmenschen ihre verbrieften Grundrechte abzuerkennen.

Der Richter fragte den KK Hölzel dann, ob er den Eindruck hätte, daß ich der Pozilei generell kritisch mißtrauisch gegenüberstehe... darauf meinte der Kollege vom "Staatsschutz" dann, nach meiner Aussage ihm gegenüber und wenn man sich anguckt, was ich so veröffentliche... könne man das auch bestätigen.

Nachfrage des Richters: "wurde das irgendwie näher begründet?"

KK Hölzl darauf: "wemm man seinen Telegram-Kanal liest, ist er dem Rechtssystem und der Polizei gegenüber nicht so positiv eingestellt."

Richter: "Hatten Sie das irgendwie schon vorbereitet?"
(also schon vor der Ladung zur Vernehmung)

KK Hölzel: "Nee, aber wir überprüfen ja im Rahmen des Staatsschutzes immer mal wieder verschiedene Telegram-Kanäle, um eben auch strafbare Handlungen dort festztustellen - und da ist unter anderem auch dieser Kanal dabei und dann liest man ja verschiedene Sachen."

(Hahaha, ja, genau, ich habe den Kanal erstellt, damit man hier durchaus "verschiedene Sachen" lesen kann. Es freut mich sehr, den sogenannten "Staatsschutz"zum erlauchten Kreis meiner Abonenten zählen zu dürfen. Es besteht ja dann noch etwas Hoffnung, daß dessen Mitarbeiter hier vielleicht einiges lernen können. Ich fühle mich geehrt. Mein Kanal ist übrigens erst Ende Dezember 2020 entstanden, also weit nach der betreffenden Vorladung zur Anhörung)

Nächste knackige Frage des Richters: "Haben sich da bezüglich Herrn Bohla Anhaltspunkte für irgendwelche Straftaten ergeben?"

KK Hölzel: "Nein..."

richter: "OK, danke, dann war's das erstmal von meiner Seite..."

... es hatte auch sonst niemand weitere Fragen und der aus meiner Sicht enorm hilfreiche Zeuge wurde entlassen. 8-)

Nach einer weiteren Zeugin bekam die bis dahin eher sperrige Staatsanwältin, die zuvor bereits von einer Revision sprach, dann wohl doch kalte Füße, regte nun doch
eine Beendigung dieser von vornherein komplett unsinnigen Veranstaltung
an und ich wurde gefragt, ob ich damit einverstanden wäre.

Ich sagte dann klar und deutlich, daß nach meiner unerschütterlichen Überzeugung einzig nur ein Freispruch in frage kommen kann. Im Verlauf dazu war in der Sitzung alles gesagt worden. In Anbetracht des Umstands, daß ich nun aber bereits zum zweitenmal und insgesamt etwa 13 Stunden sinnlos als vermeintlicher Straftäter in einem Gerichtssaal sitzen "durfte" und davon offen gestannden schon von vornherein ziemlich die Nase voll hatte, wär's vermutlich - auch für alle anderen Beteiligten - besser, wenn unter diesen ganzen Unfug an dieser Stelle jetzt endlich ein Schlußstrich kommt. Nur deshalb bin ich bereit, diese für mich durchaus recht häßliche Kröte zu schlucken, mich mit einem "Freispruch zweiter Klasse" zu begnügen und eine Einstellung ohne Auflagen zu akzeptieren.

@nixblick_news