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Grundsteuer ist verfassungswidrig Ich würde Euch allerdings n | Die Freidenker - 7144 Marbach am Neckar

Grundsteuer ist verfassungswidrig

Ich würde Euch allerdings nicht zu einem Einspruch raten, wie es in dem Artikel empfohlen wird.

https://www.merkur.de/wirtschaft/jura-klage-eigentuemer-professor-grundsteuer-erklaerung-reform-verfassungswidrig-91943933.html

Besser wäre die Zurückweisung der Aufforderung, bspw nach Paragraph 174 BGB, und nur auf die Verfassungswidrigkeit, wie im Artikel beschrieben, beiläufig hinweisen.

Warum Zurückweisung und kein Einspruch?

Bei einem Einspruch akzeptiert Ihr denjenigen, der Euch zu etwas auffordert, seid jedoch mit der Art der Forderung oder der Höhe noch nicht ganz einverstanden.

Bei einer Zurückweisung akzeptiert Ihr bereits diejenige Partei nicht, die Euch zu etwas auffordert. Der Grund für die Zurückweisung nach dem oben genannten Paragraphen ist, weil keine Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde.

Ihr solltet eine Zurückweisung immer einem Einspruch oder Widerspruch vorziehen. Denn schließlich möchtet Ihr eine Firma, die sich Staat nennt, generell nicht akzeptieren.