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Der wertende Islām liegt im Zeigen der Rituale Ibn Al-Qayyīm | Fawā'id Al-'Ilm

Der wertende Islām liegt im Zeigen der Rituale

Ibn Al-Qayyīm رحمه الله sagte:

"Die Gesetzgebungen des Islām beruhen auf die offensichtlichen Taten und was den tatsächlichen inneren Glauben anbelangt, so beruht sich dieser auf die Gesetzgebungen der Belohnung und Bestrafung. Die Urteile bei Allah ﷻ sind zwei:
Das Urteil im Diesseits beruht auf die offensichtlichen Gesetzgebungen und die Taten der Glieder.
Das Urteil im Jenseits beruht auf das offensichtliche und innere. Aus diesem Grund nahm der Prophet ﷺ das offenskundige der Heuchler an und überließ ihr inneres Allah ﷻ. Er ﷺ verheiratete sie, sie erbten und vererbten und ihre Gebete zählten zu den Urteilen des Diesseits, so wurde nicht über sie geurteilt, wie über jenen geurteilt wird, der das Gebet unterlässt, wenn sie (Heuchler) mit der äußerlichen Form (des Gebets) durchführen.
Die Urteile der Belohnung und Bestrafung obliegen nicht dem Menschen, vielmehr obliegt sie Allah ﷻ und Er ﷻ übernimmt es (die Abrechnung) im Jenseits."

{Madārij As-Sālikīn (2/207)}

Shaykh Muhammad Ibn 'Abd Al-Wahāb رحمه الله sagte:

"Jener, welcher den Islām zeigt und wir vermuten, dass er einen Auslöscher begangen hat. Diesen exkommunizeren wir nicht anhand der Vermutung aus dem Islām, da die Gewissheit nicht anhand einer Vermutung beseitigt wird. Wir exkommunizeren ebenfalls keinen von welchem wir keinen Unglauben kennen, aufgrund eines Auslöschers, welcher über ihn berichtet wurde und dieser nicht von uns festgestellt wurde."

{Mū'alafāt Ash-Shaykh Al-Imām Muhammad Ibn 'Abd Al-Wahāb (7/24)}

Muhammad Ibn 'Abd Al-Latīf Āl Ash-Shaykh رحمهما الله sagte:

"Wisse, dass es sich bei dem Unglauben der Beduinen des Najd, welche bereits vorher in den Islām eingetreten sind, um einen dringlich aufgetretenen Unglauben und kein ursprünglichen Unglauben handelt. Der Umgang mit einem, bei welchem ein (eindeutiger) Unglaube vorgefunden wird ist der (Umgang) mit den Leuten der Apostatie und es wird nicht allgemein über ihnen mit dem Unglauben geurteilt¹. Da unter ihnen welche vorhanden sind, die sich an die Gesetzgebungen und Verpflichtungen halten."

{Ad-Durar As-Sanīyah (10/451)}

¹Dies bedeutet dass, wenn ein Teil eines Stammes bzw. Volkes abtrünnig wird, nicht über das gesamte Volk mit der Abtrünnigkeit geurteilt wird.

T.me/FawaidAlIlm