2022-08-03 16:48:16
Im Papier wurden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 diese Maßnahmen festgesetzt:
► Es gibt weiterhin eine Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
► Eine Masken- und Testnachweispflicht gilt weiter für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
► Eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
► Eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
► Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (etwa Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
► Maskenpflicht in Schulen (ab dem 5. Schuljahr) und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, wenn nur so der Präsenzunterricht aufrechterhalten werden kann.
Quelle
@politische_bildersprueche
11 viewsKuchenfee :D, 13:48