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Ihr Lieben, nach der Empfehlung der STIKO für die einmalige | ® INFO SACHSEN-ANHALT

Ihr Lieben,

nach der Empfehlung der STIKO für die einmalige Corona-Impfung der 5 - 11jährigen ist das Unverständnis, besonders auf Grund der vorliegenden Daten und Zahlen, groß.
Noch größer sind bei einigen die Sorgen, wenn sie sich mit dem anderen Elternteil uneins über diese Impfung sind.

Wir senden euch hier noch einmal unsere Ausarbeitung von Ende 2021 zu diesem Thema. Tatsächlich stellt die Empfehlung der STIKO ein Problem dar, da für den Fall, dass das impfwillige Elternteil die Impfung einklagt, die Familiengerichte meist der STIKO-Empfehlung folgen. Unsere Hoffnung, dass der bedingte Status der Zulassung der Impfung eine Auswirkung auf die Entscheidung hat, bestätigte sich leider nicht.

Einen Lichtblick gibt es aber: den Beschluss von Weilheim, den wir euch hiermit verlinken.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass das andere Elternteil die Impfung einklagt,
besteht darauf, dass es eine Verhandlung gibt, bei der ihr anwesend sein könnt und eure Gründe darlegen könnt (der Beschluss von Weilheim liefert viele gute Argumente!!!).
Besteht außerdem darauf, dass euer Kind gehört wird, wenn es schon älter ist (ab 9/10) und eine klare Meinung dazu hat.
Evtl. sucht euch auch anwaltliche Unterstützung.

Wir hoffen, dass sich noch mehr Richter finden, die wie der Richter in Weilheim verantwortungsbewusst im Sinne der Kinder urteilen.

28.05.2022

Euer Orgateam Kinder von ElternStehenAuf e.V.

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