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= Darf Hausrecht Maskenpflicht? = Ich hatte ja in der Vergan | ® INFO SACHSEN-ANHALT

= Darf Hausrecht Maskenpflicht? =

Ich hatte ja in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen schon meine Bedenken geäussert, ob das Hausrecht angeführt werden kann, um Besucher von Innenräumen durch den Hausrechtsinhaber zu bewegen, Masken zu tragen. Ich hielt das für eine fragwürdige Praxis, die vermutlich einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten dürfte.

Jetzt gibt es - zumindest für Baden-Württemberg - ein erstes Urteil in einem Eilverfahren, das meine Auffassung untermauert.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine per Hausverfügung in einem Gericht ausgesprochenen Verpflichtung, eine medizinische Maske (FFP2/OP) zu tragen als "voraussichtlich rechtswidrig" einzustufen sei.

In der Hauptsache stellt das VG fest, dass nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und dem generellen Wegfall der Maskenpflicht in den Innenräumen am 3.4.2022 in Baden-Württemberg keine Ermächtigungsgrundlage mehr bestehe, auf die man sich stützen könne. Dies wäre alleine den in §28a ADs. 7 S.1 Nr. 1 IfSG genannten Einrichtungen Busse, Bahnen, Pflegeheimen und Krankenhäusern vorbehalten.

Das hier überprüfte Landgericht Tübingen fiele jedoch nicht unter diesen Bereich.
(Dies trifft auch für eine ganze Reihe an Einrichtungen zu, von denen Ihr mir in den vergangenen Wochen berichtet habt, die das zumindest zeitweise noch so versuchten durchzusetzen, inklusive einem Kindergarten, von dem ich Euch erzählte.)

Desweiteren führte es noch ein paar formelle Gründe an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist allerdings fraglich, ob Berufung eingelegt wird, da die alternative "Grundlage" die Corona-Arbeitsschutzverordnung wäre, die das Tragen einer Maske in Innenräumen noch empfehle. Diese läuft aber am 25. Mai 2022 - also wenn Ihr das dann wahrscheinlich lest: heute - ohnehin aus.

Quelle: (VG Sigmaringen, Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).

Weitere Info:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-sigmaringen-8-k-1034-22-maskenpflicht-gerichtsgebaeude-rechtswidrig