§ 1631 BGB lautet: 'Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erz | ® INFO SACHSEN-ANHALT
§ 1631 BGB lautet: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Beleidigungen, Abwertungen, Befehle, verletzende Witze, häufiges Tadeln, Druck, Drohungen, Strafen, Erniedrigungen und Anschreien zählen zu den Formen der verbalen Gewalt.
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