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Anlässlich des Internationalen Tages der Bildungsfreiheit: | ® INFO SACHSEN-ANHALT

Anlässlich des Internationalen Tages der Bildungsfreiheit:

BITTE UNTERSTÜTZT dieses Vorhaben tatkräftig

Gesetzentwurf zugunsten von Freilernen bzw. Heimunterricht anlässlich des internationalen Tages der Bildungsfreiheit

Der INTERNATIONALE TAG DER BILDUNGSFREIHEIT ist heute, am 15. September 2021.
Anlässlich dieses Tages veröffentlicht Gaudium in Vita eine Ankündigung und einen Spendenaufruf.
 
Gesetzentwürfe zur Ebnung des Spannungsfeldes zwischen der Selbstbestimmung junger Menschen und der Schulpflicht

Freilernen oder Heimbeschulung sind derzeit in keinem Bundesland Deutschlands gestattet. Die Schulpflicht, welche in den Schulgesetzen und Verfassungen der Länder verankert ist, schließt diese Bildungsmöglichkeiten aus. Mit einer derart rigiden Schulpflicht sind unstrittig massive Grundrechtseingriffe verbunden, wie es auch Prof. Dr. Johannes Rux eindrücklich beschreibt: „Mit Ausnahme des Strafvollzugs gibt es wohl keinen anderen Bereich, in dem der Staat vergleichbar intensiv und ähnlich lange in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen eingreift wie im Schulwesen.“ Betroffen sind etwa das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die allgemeine Handlungsfreiheit oder das Erziehungsrecht der Eltern. [1]

Die bisherige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestätigt diese Grundrechtseinschränkungen als verhältnismäßig und zur Erreichung des legitimen öffentlichen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen, denn „(…) nur die permanente, obligatorische Teilhabe am Schulunterricht (…)“ vermag„jenen gemeinschaftsstiftenden Effekt zu erzeugen (…), der mit der Schule bezweckt wird und der dieEinführung der staatlichen Schulpflicht zu wesentlichen Anteilen legitimiert (…)“ [2]

Diese Annahme widerspricht der großen Anzahl aktueller internationaler empirischer Forschungsarbeiten, welche bspw. PD Dr. Roland Thomaschke vorstellt und zusammenfassend erklärt, „(…) dass in fast allen entsprechenden empirischen Untersuchungen bei heimbeschulten Schülern oder ehemals heimbeschulten Erwachsenen höhere Werte für soziale Kompetenzen und politische Toleranz gemessen wurden als bei entsprechenden präsenzbeschulten Kontrollgruppen.“ [3]

Es ist anzunehmen, dass die zahlreichen internationalen Forschungsergebnisse auch auf in Deutschland heimbeschulte bzw. frei lernende Kinder anwendbar sind. Die restriktive Gesetzeslage in Deutschland sorgt jedoch dafür, dass der Weg der selbstbestimmten Bildung selten beschritten wird. Dies wiederum mündet in eine vergleichsweise überschaubare Studienlandschaft in Deutschland. So bleibt unklar, ob das Ziel der Schulpflicht nicht auch durch andere Lernmöglichkeiten, die weniger massiv in die Grundrechte eingreifen, verwirklicht werden kann.

Gaudium in Vita unterstützt Juristen, die Gesetzentwürfe zur Ebnung des Spannungsfeldes zwischen der Selbstbestimmung junger Menschen und der Schulpflicht formulieren und in die Landesparlamente einbringen. Damit bezweckt das Forschungsinstitut, dass sich die bis dato 350 Teilnehmer am Forschungsprojekt „Selbstbestimmtes Lernen Deutschland“ voll und ganz auf das Freilernen konzentrieren können. Dr. Katja Senkel aus Mühlhausen ist eine Vorreiterin auf diesem Gebiet. Um ihr den nötigen Freiraum von zunächst drei Monaten für diese Arbeit freizuspielen, sammelt Gaudium in Vita projektspezifische Spenden.

Bitte helfen Sie und unterstützen Sie ihre Arbeit mit dem Verwendungszweck: „Gesetzentwürfe Selbstbestimmtes Lernen“.

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Kontoinhaber: GAUDIUM in VITA
IBAN: BE77 9671 8977 8442
BIC: TRWIBEB1XXX


[1] Prof. Dr. Johannes Rux, Schulrecht,  6. Auflage 2018, S. 39
[2] Urteil vom 11.09.2013 – BVerwG 6 C 12.12 und Urteil vom 11.09.2013 – BVerwG 6 C 25.12
[3] PD Dr. Roland Thomaschke in Selbstbestimmte Bildung als Kindeswohlgefährdung – Tagungsband 2018, S. 166

https://www.gaudiuminvita.org/gesetzentwurf-zugunsten-von-freilernen-bzw-heimunterricht-anlaesslich-des-internationalen-tages-der-bildungsfreiheit/