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Masern: Nachweisfrist läuft am 31. Juli ab: Was tun? Am 31. | ElternnetzwerkfürunsereKinder

Masern: Nachweisfrist läuft am 31. Juli ab: Was tun?


Am 31. Juli, also in wenigen Tagen, läuft die gesetzliche Frist für die Vorlage eines Impfnachweises gegen Masern aus, wenn man das Kind z. B. in einer Kita oder eine Schule hat oder aber dort arbeitet. Auch wenn die Landkreise heute das Bundesgesundheitsministerium um eine weitere Verschiebung der Frist gebeten haben sollen, scheint es doch sehr fraglich, dass es dazu kommen wird.


Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen, wenn:

ein anerkanntes Labor einen als schützend angesehenen Antikörpertiter feststellt
wenn ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Masernerkrankung vorliegt
wenn ein ärztliches Attest über Kontraindiktionen gegen eine Impfung vorliegt



https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022072601.html


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