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Masern-Impfpflicht gilt ab Sonntag Bislang galt für die Mase | ElternnetzwerkfürunsereKinder

Masern-Impfpflicht gilt ab Sonntag


Bislang galt für die Masern-Impfpflicht eine Übergangsfrist. Ab dem 31. Juli aber müssen Eltern die Impfung ihrer Schul- und Kitakinder uneingeschränkt nachweisen können. Auch in anderen Bereichen gilt die Impfpflicht.Von Sonntag an gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern. Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen dann gegen die Infektionskrankheit nachweislich geschützt sein.Der Bundestag hatte die Masern-Impfpflicht 2019 beschlossen. Seit 1. März 2020 greift sie für Kinder ab dem Alter von einem Jahr, die in Kitas und Schulen neu aufgenommen werden. In einer zweiten Stufe müssen nun bis 31. Juli auch für Jungen und Mädchen Impfnachweise - oder bei Genesung von Masern ärztliche Atteste - vorgelegt werden, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren.



https://www.tagesschau.de/inland/masernimpfpflicht-101.html

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