2023-07-04 16:39:17
Gendern an Schulen
Ausschnitte aus einem Interview mit dem Berliner Linguisten Peter Eisenberg. (02.05.2023)
"Ein Vater aus Berlin ist vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem er sogenannte genderneutrale Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder verbieten lassen wollte. Er will nun in die nächste Instanz gehen. (...)
Welchen Status hat die gendergerechte Sprache an den Berliner Schulen, wer kann sie zulassen oder verbieten?(...)
Schule und Verwaltung sind [also] an die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung gebunden. Der Rechtschreibrat hat mehrfach festgestellt, Genderstern, Unterstrich usw. seien nicht Teil der deutschen Orthografie. Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages drücken es so aus:
„Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Dies gilt auch für Privatschulen.“ Beamte und Angestellte des Bundes und der Länder hätten deshalb
im amtlichen Schriftverkehr das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu beachten.
Was, wenn der Lehrer eine Mail schreibt, in der es heißt: „Liebe Elternvertreter*innen ...“ oder den Genderstern in einem Arbeitsblatt verwendet?(...) Der Unterricht und der dienstliche Schriftverkehr sind auf die amtliche Rechtschreibregelung gegründet. Die hat Vorschriftcharakter.
Nun kann man sich fragen, was zum amtlichen Schriftverkehr gehört und was nicht, und das tut das Gericht ausführlich.
Es kommt zu dem Schluss, dass vieles, was in der Schule geschrieben wird, nicht dazu gehört, etwa Lehrmaterialien und Arbeitsblätter sowie schriftliche und elektronische Kommunikation innerhalb der Schule und nach außen gerichtet, insbesondere in Elternbriefen und E-Mails an die Schüler und die Elternschaft. Und daraus wird dann die These, eine Mail, die sich an Elternvertreter*innen richtet, sei nicht zu beanstanden.
Heißt das, dass das Gericht die klare Regel nicht infrage stellt, sondern einfach befindet, man müsse diese nicht auf alles anwenden?Genau. Und zwar auf sehr vieles nicht.
Aber wenn es heißt, der Unterricht sei auf die amtliche Rechtschreibung gegründet, Unterrichtsmaterialien jedoch Gendersprache verwenden dürfen, muss man sich fragen, welchen Sinn eine amtliche Regelung noch hat.Der Direktor eines der beiden Gymnasien, das ein Kind des klagenden Vaters besucht, hat den Lehrern ausdrücklich freigestellt, gegenderte Sprache zu verwenden und gleichzeitig festgestellt, im Übrigen gelte die amtliche Regelung. Das ist ein Verhalten, das man immer wieder findet.
(...)
Der Direktor hat nicht das Recht, die amtliche Regelung zur Rechtschreibung in vielen Bereichen des Schuldienstes außer Kraft zu setzen. Er ist Dienstvorgesetzter und als solcher verpflichtet, sich an die amtliche Regelung zu halten. Er ist auch verpflichtet, sie in seinem Verantwortungsbereich durchzusetzen. Deshalb ist vieles, was in der Urteilsbegründung steht, rechtswidrig.
Wie kommt es dann zu diesem Gerichtsurteil?Es ist ideologisch. (...)"
Das gesamte Interview findet Ihr in der Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/debatte/gendern-an-schulen-das-gericht-stellt-eine-tausendjaehrige-sprachgeschichte-in-frage-li.342217
04.07.2023
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261 viewsJane, 13:39