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Die neuesten Nachrichten

2020-04-13 14:08:35 Zum Anfang
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2020-04-13 14:08:11 Im Kriegszustand (eingefroren bis heute) obliegt dem Kaiser uneingeschränkt die Befehlsgewalt über das Reich! Siehe hierzu Artikel 68 der Verfassung 1871 und das Gesetz über den Belagerungszustand von 4. Juni 1851.

Wer sich etwas belesen hat, der weiß auch, dass die in diesem Zustand erforderliche Organisationsstruktur zur Durchsetzung seiner Befehlsgewalt in den Armeekorpsbezirken liegt und nicht in den Bundesstaaten!

Von dort ausgehend kann er auch wieder eine Struktur, für die danach erst mögliche Zeit des Friedens, organisieren.
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2020-04-13 14:05:22 Oftmals wird der Begriff Untertan angeführt und mit einer Art Sklavendasein in Verbindung gebracht. Daher möchte ich hier einmal erklären, es ist eine Art Vereinbarung, dass man einen Teil seiner eigenen Souveränität eintauscht, Abgaben zum Beispiel in Form von Steuern macht und Pflichten auferlegt bekommt , dafür jedoch Schutz, Rechte und zum Beispiel soziale Leistungen zugesichert bekommt! Dies verkörpert ebenfalls die Verbindung zwischen Staat und Volk. Ohne dieses Band wäre der einzelne Mensch vogelfrei.

Nur nochmal damit es deutlich wird: Ohne Staat, keine Staatsangehörigkeit, ohne Staatsangehörigkeit kein Staatsrecht und ohne Staatsrecht…

dank des römischen Rechts und der goldenen Bullen des Vatikans, bist du als Bürger für Tod erklärt worden und wirst ersatzweise als Sache verwaltet!

Einzig im Deutschen Reich wurde der Bürgerliche Tod ausgeschlossen oder weshalb denkst du hat sich die globale Elite so viel Mühe gegeben das Deutsche Reich unter Bergen von Schutt und endloser Gehirnwäsche zu vergraben?
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2020-04-13 14:01:23 Die „Staatsgewalt“ definiert sich im Wesentlichen durch die Gesetzgebung!

Der Bundesrat übt in Gemeinschaft mit dem Reichstag die Reichsgesetzgebung aus. Ein Entwurf kann von dem einen oder dem anderen Organ eingereicht werden, muß jedoch dann auch von dem anderen Organ Zustimmung erhalten um beschlossen und letztlich vom Kaiser verkündigt zu werden.

Außerdem herrschte im Deutschen Reich das Subsidaritätsprinzip. Die Gesetze wurden von den Volksvertretern (Reichstag) in Entwürfe gefasst, in den Bundesrat (Vertretung der Bundesstaaten) eingebracht und solange geändert, bis kein Bundesstaat einen Nachteil erlitt. (Siehe hierzu Art. 5, Art. 7 (3. Abs. unter Punkt 3), Art. 37 und Art. 78 der Verfassung)

Ohnehin war das Reich, man müsste schon sagen, von unten nach oben aufgebaut. Die Familien trugen ihre Anliegen in die Gemeinde. Die Vertreter der Gemeinden trugen die Anliegen in die Ebene der Länder. Die Vertreter der Länder trugen ihre Anliegen in die Ebene des Bundes.

Darüber hinaus fand am 3. März 1871 die erste Wahl zum Deutschen Reichstag statt.
Der Reichstag war von 1871 bis 1918 das Parlament des Deutschen Reichs. Wahlberechtigt waren alle Männer ab dem 25. Lebensjahr, ausgenommen Militärangehörige, Entmündigte oder Straftäter denen die Bürgerrechte entzogen waren.
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2020-03-30 17:36:00 3. Staatsgewalt
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2020-03-30 17:35:34 Dies wird ebenfalls durch das, für das gesamte Deutsche Reich bestehende, gemeinsame Indigenat deutlich! Dieses hat die Wirkung, dass der Angehörige (Untertan/ Bürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaat als Inländer zu behandeln ist.
Er ist demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetrieb, zu öffentlichen Ämtern, zum Erwerb von Grundstücken und zum Erhalt aller sonstigen bürgerlichen Rechte, unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische, berechtigt.
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2020-03-30 17:34:26
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2020-03-30 17:33:47 Trotz der eben aufgezeigten Tatsache gibt es nach wie vor Menschen die der Meinung sind dass das Deutsche Reich keine Staatsangehörigen hatte, da man dies bei der Anpassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch hätte ändern können!

Die Änderung des BuStaG zum daraus resultierenden RuStAG wurde erforderlich, weil die Verwaltung des Deutschen Reiches sich zu der Zeit nicht mehr nur auf die Bundesstaaten beschränkte, sondern mittels Verträge auf die deutschen Schutzgebiete (Kolonien) ausgeweitet wurde. Dieser Umstand machte es erforderlich, zwischen den Menschen in den Bundesstaaten und den Menschen in den außerdeutschen Schutzgebieten zu unterscheiden.

Dass es dennoch eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, wird aus folgendem Text nochmals deutlich:
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2020-03-30 17:27:40 2. Staatsvolk
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2020-03-30 17:23:55
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