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Beschreibung vom Kanal

Gemeinsam gegen ein scheiss System

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Die neuesten Nachrichten 2

2022-06-21 06:43:27 Auch hier gilt:
„Immer wieder gefragt, daher ANSCHAUEN!“



42 viewsSabrina Herrmann, 03:43
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2022-06-17 06:11:33
56 viewsSabrina Herrmann, 03:11
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2022-06-10 12:11:36
17 viewsSabrina Herrmann, 09:11
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2022-06-04 21:02:41
43 viewsSabrina Herrmann, 18:02
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2022-06-02 10:21:28
Die Aufnahmen für das 2. Einzelkämpfer Album sind fast abgeschlossen
34 views𝖂𝖊𝖗𝖜𝖔𝖑𝖋𝕺𝖔𝖗𝖙𝖒𝖚𝖓𝖉, 07:21
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2022-06-02 10:21:28 Augen auf und Ohren gespitzt!!!
Der EINZELKÄMPFER bittet zum Gefecht
42 views𝖂𝖊𝖗𝖜𝖔𝖑𝖋𝕺𝖔𝖗𝖙𝖒𝖚𝖓𝖉, 07:21
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2022-05-30 20:31:41 Urteile im Dortmunder FZW-Prozess verkündet

Von den zehn Angeklagten wurden fünf Personen wegen „Volksverhetzung“ zu Geldstrafen zwischen 100 und 150 Tagessätzen verurteilt, wobei einige Gesamtgeldstrafen in Kombination mit früheren Verurteilungen gebildet wurden.

Der vorsitzende Richter führte in seiner Urteilsbegründung aus, der Ausspruch „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ sei zwar an sich noch nicht strafbar, allerdings käme es vorliegend auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an. Bei der Demonstration in Dortmund-Marten sei der Ausspruch in Kombination mit Dunkelheit, dunkler Kleidung der Teilnehmer, Reichsflaggen und Bengalos gerufen worden, weshalb die Parole hier in der Gesamtschau strafbar gewesen sei.

Eine solche Art der Urteilsbegründung mutet schon sehr kurios an, da hier mehrere Handlungen, von denen keine einzige Handlung strafbar war, in der „Gesamtschau“ zu einer strafbaren Handlung werden. Außerdem ist das Gericht in der Urteilsbegründung nicht darauf eingegangen, dass am Demonstrationstag kein einziger Polizist gegen das Rufen der Parole eingeschritten ist, wodurch nach Auffassung der Verteidiger zugunsten der Angeklagten zumindest ein „unvermeidbarer Verbotsirrtum“ angenommen werden müsse.

Drei Angeklagte wurden freigesprochen, da ihnen anhand der Videoaufnahmen und der Zeugenaussagen nicht nachgewiesen werden konnte, ob sie die Parole gerufen haben oder nicht. Zwei weitere Angeklagte wurden ebenfalls freigesprochen, da sie den Ausspruch nur bei der unmittelbar vorangegangenen Demonstration in Dortmund-Dorstfeld gerufen haben sollen, wobei hier die „Gesamtumstände“ andere gewesen sind. Dadurch sei das Ausrufen der Parole während der Demo in Dorstfeld erlaubt gewesen.

Damit geht erneut ein mit immensem organisatorischen und finanziellen Aufwand betriebener Polit-Prozess (über acht Monate Verfahrensdauer, ca. 15 Verhandlungstage in einem eigens dafür angemieteten Konzertsaal) zuende, der viele Prozessbeobachter zu dem Ergebnis kommen ließ, dass hier erneut sprichwörtlich „mit Kanonen auf Spatzen“ geschossen wurde. Die Verurteilten werden sich nun mit ihren Verteidigern beraten, ob sie Revision gegen die Urteile einlegen.

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21 views𝖂𝖊𝖗𝖜𝖔𝖑𝖋𝕺𝖔𝖗𝖙𝖒𝖚𝖓𝖉, 17:31
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2022-05-29 13:10:18
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@balaclavamoe
34 viewsSabrina Herrmann, 10:10
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2022-05-26 10:41:41
Albert Leo Schlageter wurde am 12. August 1894 in Schönau im Schwarzwald geboren. Er war Soldat im Ersten Weltkrieg und Mitglied verschiedener Freikorps. Während der französisch-belgischen Ruhrbesetzung, wurde er wegen Spionage und mehreren Sprengstoffanschlägen von einem französischen Militärgericht zum Tode verurteilt und am 26. Mai 1923 auf der Golzheimer Heide nahe der Stadt Düsseldorf hingerichtet. Nach seinem Tod wurde er in der Weimarer Republik über alle Parteigrenzen hinweg geehrt. Im Dritten Reich wurden ihm zahlreiche Denkmäler gewidmet und Straßen und Plätze nach ihm benannt.
Er wurde später erster Soldat der Bewegung genannt.

Seine letzten Worte waren:" Grüßen sie meine Eltern, meine Geschwister und mein Deutschland auf Wiedersehen!"

Albert Leo Schlageter HIER!
54 viewsSabrina Herrmann, 07:41
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2022-05-20 17:55:38
In der nächsten Rock Hate Ausgabe erscheint auch ein Interview mit dem Einzelkünstler Dennis K. welcher mit seinem Projekt "Wolfskommando" zum Ausklang des letzten Jahres nochmal ein starkes Ausrufezeichen gesetzt hatte.
36 views𝖂𝖊𝖗𝖜𝖔𝖑𝖋𝕺𝖔𝖗𝖙𝖒𝖚𝖓𝖉, 14:55
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