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'Die Berliner Kanzlei Raue prüft im Auftrag von „zwei Handvoll | Basisfunk Niedersachsen

"Die Berliner Kanzlei Raue prüft im Auftrag von „zwei Handvoll Unternehmen“, ob die Zwangsabgabe für Gaskunden möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt. Im Wesentlichen gebe es dafür zwei Gründe: Zum einen haben die Juristen Zweifel, ob die Gasumlage überhaupt ihren wesentlichen Zweck erfüllen kann – nämlich zu verhindern, dass es zu erheblichen Preissteigerungen durch die Pleite von großen Gas-Importeuren kommt. "

https://www.focus.de/finanzen/news/klage-gegen-die-gasumlage-was-betroffene-nun-tun-sollten_id_137066224.html