2022-02-21 15:06:30
STEUERN & KRYPTOWÄHRUNGEN Liebe Community
Das Ergebnis der Umfrage ist eindeutig: 68% hätten gern ein paar Informationen zu Steuern im Zusammenhang mit Crypto-Assets.
Achtung: Wir sind keine Steuerexperten! Diese Informationen gelten nur als allgemeine Richtlinien!
Bitte kontaktiere einen Steuerexperten bei persönlichen Fragen.
Falls du einen kompetenten Kontakt brauchst, darfst du uns gerne anschreiben.Giltet nur für die Schweiz. -> DE ganz unten.
Anbei findest du wichtige Informationen: Schweiz:
- Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer zum Jahresendkurs. Kapitalgewinne und -verluste aus nicht gewerblichem Trading sind grundsätzlich steuerfrei.
- Weiteres Einkommen aus Kryptowährung wie zum Beispiel Mining, Staking, Lending oder dem Betrieb von Masternodes unterliegt der Einkommensteuer.
Grundsätzliches zu Steuern in der Schweiz:
Die direkte Bundessteuer („dBSt“) ist bei den natürlichen Personen auf das Einkommen beschränkt. Es existiert keine dBSt auf dem Vermögen der natürlichen Personen. Veranlagung und Bezug der dBSt werden von den Kantonen für den Bund und unter dessen Aufsicht durchgeführt. Die dBSt erfasst das gesamte Einkommen, z.B. auch Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie übrige Einkünfte (z.B. Gewinne von über 1 000 Franken pro Gewinn aus einer Lotterie). Der gesetzliche Höchstsatz der dBSt beträgt 11,5 % (Art. 128 Abs. 1 a) Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Die Tarife sind direkt anwendbar für die Steuerberechnung, es gibt keinen Steuerfuss (bei den Kantons- oder Gemeindesteuern ergibt sich die tatsächlich geschuldete Steuer erst durch die Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuerfuss; einer Verhältniszahl, die in der Regel jährlich neu festgelegt wird).
Neben den 26 Kantonen, die ihrerseits jeweils eigene, kantonale Steuergesetze haben, sind die über 2.000 Gemeinden berechtigt, Steuern zu erheben. Die Schweiz kennzeichnet das Fehlen einer einheitlichen, für das ganze Staatsgebiet geltenden gesetzlichen Regelung der einzelnen Steuern.
Sämtliche Kantone und Gemeinden kennen das System der allgemeinen Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer ist in ihrem Aufbau der dBSt natürlicher Personen ähnlich. In allen Kantonen wird das Gesamteinkommen in der Regel ohne Unterscheidung der Einzelelemente oder ihrer Quelle besteuert. Die natürlichen Personen haben namentlich ihr gesamtes Erwerbseinkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, ihr Ersatz- oder Nebeneinkommen sowie den Vermögensertrag aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen usw. zu versteuern.
Vermögenssteuer bei Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether etc.:
Kantone und Gemeinden erheben eine Steuer vom Vermögen natürlicher Personen. Diese wird jährlich veranlagt. Gegenstand der Steuer bildet das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen. Dieses umfasst u.a. alle Sachen und Rechte, die der Steuerpflichtige im Eigentum hat. Dazu gehört insb. bewegliches Vermögen (z.B. Wertschriften, Bankguthaben) und unbewegliches Vermögen. Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert zum 31. Dezember bemessen.
Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer zum Jahresendkurs. Für Bitcoin, Ether und weitere virtuelle Währungen publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einen offiziellen Kurswert als Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen (Hier findest du die Liste). Weitere Kryptowährungen dürften im Lauf der Zeit hinzukommen.
Kapitalgewinne aus dem Trading mit KryptowährungenGrundsätzlich sind Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Kryptowährungen gehören, steuerfrei, Art 16 Satz 3 DBG, Art. 7 Abs. 4 b) StHG (ausgenommen Grundstücke nach Art. 12 Abs. 2 Buchstaben a und d StHG).
Demgemäß können auch Verluste aus Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden.
Eine Ausnahme besteht für den gewerbsmäßigen Händler. Dieser kann analog der Grundsätze für einen gewerbsmässigen Wertschriftenhändler identifiziert werden.
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