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Karlsruhe bestätigt Tötungsbefehl
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Impfplicht in der Pflege ab. Damit wäre dann wohl der Weg frei, gemäß Artikel 20 Absatz 4 (Grundgesetz), bewaffneten Widerstand zu leisten, da mildere Mittel nicht mehr möglich sind. Das mildeste Mittel war nun mal der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Macht Euch klar, das die Euch jetzt töten wollen, höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Das Widerstandsrecht beinhaltet straffreien Widerstand, ohne sich rechtfertigen zu müssen! Das deutsche Volk hat es jetzt in der Hand. Entweder ihr geht unter, oder ihr steht auf.
https://telegra.ph/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-gegen-Impfpflicht-in-der-Pflege-ab-02-11-2
@blitzmeldung