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#KontrastmittelGadolinium Das Bundesinstitut für Arzneimitt | better (k)now

#KontrastmittelGadolinium

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte im Jahr 2018 ein Papier der Hersteller und Vertreiber Gadolinium-haltiger Kontrastmittel, dessen Inhalt nach meinen Recherchen als Lückenhaft betrachtet werden darf.

Darin steht u.a. geschrieben: „
Eine Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat bestätigt, dass sich nach Anwendung von Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln geringe Mengen Gadolinium im Gehirn ablagern.

[...] Bisher gibt es keine Hinweise für eine Schädigung der Patienten durch die Gadoliniumablagerung im Gehirn.“. [1]

Bereits 2016 wurden, entgegen diesen Aussagen, folgende Forschungsergebnisse zu den Wirkungen von Gadolinium u.a. auf Ratten veröffentlicht, welche ausreichend Hinweise auf potenzielle Gefahren dieser Kontrastmittel liefern können:
„[...] schwere Verhaltensänderungen nach der Verabreichung von GBCA in Rattengehirnen auftraten (15). Die Verabreichung von anderen Lanthaniden wurde ebenfalls mit Lern- und Gedächtnisstörungen in Verbindung gebracht (16). Hier beobachteten wir auch eine Unterdrückung der TH-induzierten Dendritogenese in den Purkinje-Zellen. Zusammengenommen deuten diese Ergebnisse darauf hin, dass die abnorme Verhaltensänderung nach Gd-Verabreichung zumindest teilweise aus der Unterbrechung der TH-Aktivität im Gehirn resultieren könnte; es sind jedoch weitere Studien erforderlich, um den Mechanismus zu bestätigen. Ishitobi et al. berichteten, dass perinatale Cd-Exposition die mRNA-Expression von Neurogranin (RC3) unterdrückte, einem TH-regulierten Gen, das eine wichtige Rolle bei Gedächtnis und Lernen spielen könnte (45). Es ist möglich, dass eine solche Veränderung der TH-vermittelten Genexpression nachteilige Auswirkungen verursacht.“ [2]

In diesem Zusammenhang sehe ich m. E. nach einmal mehr bestätigt, dass das BfArM nicht seiner bestimmungsgemäßen Aufgabe, dem des Patientenschutzes, gerecht wird. Stattdessen werden Selbstdarstellungen der Kontrastmittel Hersteller veröffentlicht.

Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln AMG § 5 - Verbot bedenklicher Arzneimittel stellt nach Aussagen des BfArM nur eine Nutzen/Risiko-Abwägung dar und suggeriert m. E. nach eine Patientensicherheit.

Der Gesetzestext im Wortlaut: „Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“ insoweit wird sogar mitunter der Tod mit einkalkuliert, was die entsprechenden Fallzahlen und Beipackzettelinformationen diverser Medikamente belegen, mit denen die Verantwortung an die Verbraucher übertragen wird.

(Siehe hierzu auch diesen Post: https://t.me/taufertshoefer/3976)

Verweise
[1] https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/g-l/gadolinium-kernspin-neu.html
[2] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4999949/