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Das Landgericht Hannover hat in seinem Urteil: 18 O 178/19 vom | Augen Auf Medien Analyse

Das Landgericht Hannover hat in seinem Urteil: 18 O 178/19 vom 07.12.2020 die Aussage „Trinkwasser ist das bestkontrollierte Lebensmittel“ ausführlich geprüft und detailliert begutachtet.

Das Gericht befindet die Aussage für irreführend und hat es untersagt, mit diesem Hinweis zukünftig zu werben.

Bei der Beurteilung der wiederholt von Wasserversorgern, Stiftung Warentest, ÖKO-TEST und den Medien genutzten Werbebehauptung zur positiven Abgrenzung des Leitungswassers, kommt das Gericht zu folgenden unzweideutigen Aussagen: Die Äußerung „Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel“ stellt eine Werbebehauptung dar.

https://dialog-mineralwasser.de/wp-content/uploads/2021/07/DNM-Gerichtsurteil-Leitungswasser-nich-bestkontrolliertes-Lebensmittel.pdf