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Der Verwaltungsgerichtshof BaWü erwacht latent aus seinem Wint | Aufwachen in der Matrix

Der Verwaltungsgerichtshof BaWü erwacht latent aus seinem Winterschlaf. Das Festhalten an Alarmstufe II unabhängig von der Inzidenz ist voraussichtlich rechtswidrig. Damit gilt im gesamten Bundesland nun die Alarmstufe I und damit gilt 3G statt 2G im Einzelhandel.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-gericht-kippt-2g-regel-fuer-einzelhandel.abfdf1a4-5578-4caf-bc94-c0f298a88d4e.html

Das reicht noch nicht, aber es ist ein erster Schritt zu Friede, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit!