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Fazit Facebook-Klage & Bewertung der Kanzlei 'REPGOW, Rechtsa | Arnies Nachrichten - und News Sammlung 🕵️‍♂️

Fazit Facebook-Klage & Bewertung der Kanzlei "REPGOW,
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, www.repgow.de, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg"

Im September 2021 suchte ich einen Anwalt der mich in Sachen Facebook vertreten könne und suchte daher im Netz, wer damit Erfolge verzeichnen konnte.
Über YouTube, Facebook und Telegram fand ich Videobeiträge des Rechtsanwalts Dr. jur. Christian Stahl von oben genannter Kanzlei
Ich nahm also Kontakt auf und schilderte mein Anliegen.

Es gab einen netten Kontakt und zb die Erklärung:
Der Bundesgerichtshof hat in zwei von uns betriebenen Verfahren vor Kurzem entschieden, dass die derzeitigen AGB Facebooks rechtswidrig sind (https://repgow.de/sieg-ueber-facebook-vor-dem-bgh/)
Daher darf Facebook jedenfalls derzeit nur dann sperren und löschen, wenn entweder der Beitrag gesetzwidrig ist, oder eine Anhörung erfolgt. Letztere gibt es bisher nicht.
Unabhängig von der Dauer der Sperre empfehlen wir Ihnen, dagegen vorzugehen. Jede Sperrung wirkt rechtlich wie eine Abmahnung und würde Facebook im Wiederholungsfall zur Kündigung berechtigen (Facebook hat sonst kein Kündigungsrecht).
Zudem empfehlen wir dringend, auch alle früheren Sperren anzugreifen, da auch diese ja nach dem BGH rechtswidrig waren, wenn sie auf einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und nicht auf der Behauptung der Gesetzwidrigkeit beruhten.
Wir werden folgende Ansprüche für Sie durchzusetzen versuchen:
1. Berichtigung Ihrer Daten bei Facebook, Zurücksetzen des Zählers auf Null.
2. Verlangen nach erneuter Schaltung der gelöschten Beiträge, die Anlass der Sperrung waren, zur Durchsetzung Ihrer Meinungsfreiheit
3. Unterlassung erneuter Sperren wegen dieser Beiträge, damit Sie den Beitrag zukünftig gefahrlos posten können
4. Unterlassung erneuter Sperren ohne vorherige Gelegenheit zur Stellungnahme
5. Auskunft zu früheren Sperrfällen, falls erforderlich.
6. Schadensersatz für den Nutzungsausfall (§ 280 Abs. 1 BGB)
7. Schadensersatz hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten (§ 280 Abs. 1 BGB).
Zunächst empfehlen wir Ihnen, sofort die nachfolgende Email an Facebook zu schreiben....


Das klang ja schon mal ganz gut und nachdem 2 Anfragen/Emails an Facebook ins Leere verliefen, entschloss ich mich zu klagen und am 12. Oktober 2021 bekam ich den ersten Entwurf zur Klageschrift.
Mir wurde mitgeteilt das ich Kosten von ~660€ hätte, zuzüglich der Gerichtskosten, welche noch kommen würden.

In der Klage vom 13.10.2021 hieß es dazu:
"5. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 659,62 € durch Zahlung an die Kanzlei REPGOW freizustellen.
Streitwert: 20.000,- € (vorl.)"

Ich dachte, das könne ich in 2-3 Raten zahlen und sagte zu und als die Klage eingereicht war, erhielt ich am 20. Oktober 2021 die Anwaltsrechnung, welche plötzlich 1.955,05€ beträgt.
Ich beschwerte mich, natürlich, da die Rechnung nun plötzlich mehr als 3x so hoch war als zuvor. Grund wäre (angeblich) der hohe Streitwert, wodurch die Kosten "automatisch" angepasst würden.
Ich überlegte wie ich das nun bewältige und ob ich es trotzdem durchziehe - nuja, aufgeben ist nicht und immerhin klang ja die ganze Sache immerhin vielversprechend und ich ging davon aus, dass wenn zu meinen Gunsten entschieden wird auch bis zu 20.000€ fließen könnten.

Am 02.11.2021 bekam ich dann noch zusätzlich vom Landgericht Zweibrücken die Gerichtskostenrechnung, welche nochmal 1146€ betrug - nun insgesamt 3101,05€ Kosten für mich ohne das bisher irgendetwas gemacht wurde.
Da sieht man mal was bei/mit Rechtsschutz schon abgedeckt ist.