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+++Bayerische Staatsregierung verweist ausschließlich auf den | Andy Winhart MdL

+++Bayerische Staatsregierung verweist ausschließlich auf den Bund bei Gasnotstand+++

Ein Auszug aus der Antwort auf meine letzte Anfrage ans Plenum von der Bayerischen Staatsregierung bezüglich des Notfallplans Gas (dritte und letzte Stufe):

"In der sogenannten Notfallstufe des Notfallplans Gas (dritte und letzte Stufe) tritt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler auf und bestimmt per Verfügung, welche Gaskunden Ihren Bezug einstellen bzw. drosseln müssen, um die Funktionalität des Gesamtsystems zu gewährleisten.

Von diesen Verfügungen sind geschützte Kunden, zu denen gemäß §53a Energiewirtschaftsgesetz Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden oder grundlegende soziale Dienste liefern, ausgenommen. Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die Priorisierung geschützter Kunden."