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Gericht kippt erste Corona-Ausgangsbeschränkung: Maßnahmen zu | Anarcho-Pazifistische Perspektive

Gericht kippt erste Corona-Ausgangsbeschränkung: Maßnahmen zu überzogen

Im März 2020, als die erste Corona-Welle rollte, hatte die [bayerische] Staatsregierung die bis dato drastischsten Regeln erlassen. Die eigene Wohnung durfte nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen werden. Die Ausnahmen waren zwar weit gefasst – Arbeit, Arzt, Sport, Spaziergang, Einkaufen, Gassi mit dem Hund –, aber es war verboten, sich mit Angehörigen anderer Haushalte zu treffen. Die Verordnung galt bis 19. April.

Der Gerichtshof hält das für überzogen. Zwar habe der Freistaat das Recht und die Pflicht, gegen das Virus vorzugehen und auch Begegnungen erheblich einzuschränken. So konkret sei die Ausgangsbeschränkung aber „keine notwendige Maßnahme“ gewesen. Denn, so die Richter des 20. Senats: Als milderes Mittel hätte man Treffen in der Öffentlichkeit auf maximal zwei Personen oder den eigenen Hausstand begrenzen können – statt den Ausgang zu beschränken. Für sich genommen sei es „infektiologisch unbedeutend“, ob jemand alleine oder mit seinem Hausstand im Freien verweile oder nicht.

https://www.merkur.de/bayern/corona-bayern-soeder-verwaltungsgericht-regeln-ausgangsbeschraenkung-pandemie-zr-91035374.html

t.me/anarchopazifist