2022-02-20 19:59:13
Wollt ihr auch uns wegen Verharmlosung der Shoah anklagen? | Von und mit Andrea Drescher.
Im Jahre 1992 wurde in Österreich mit dem neuen § 3h des Verbotsgesetzes die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung des „nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verboten, wenn dies „in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder […] sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird“ geschieht. Das Strafmaß dafür beträgt 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe, bei besonderer Gefährlichkeit bis zu 20 Jahre.
https://anachrichten.online/blog/2022/02/19/wollt-ihr-auch-uns-wegen-verharmlosung-der-shoah-anklagen-von-und-mit-andrea-drescher/
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