Fasten Derjenige, der in der Nacht zum Fitr-Fest jemandes | IAD - Islamische Akademie Deutschland
Fasten
Derjenige, der in der Nacht zum Fitr-Fest jemandes Gast ist und bei ihm speist, zählt religionsrechtlich nicht als Versorgter des Gastgebers. Der Gastgeber hat somit nicht die Zakat-ul-Fitr seiner Gäste zu entrichten.
#Ahkam #Imam_Khamenei #Fasten #Zakat_ul_Fitr #Fitr_Fest #Gast Entsprechend den Rechtsurteilen Imam Khameneis
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