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Fasten Das Verreisen ist im Monat Ramadhan erlaubt, selbst | IAD - Islamische Akademie Deutschland

Fasten

Das Verreisen ist im Monat Ramadhan erlaubt, selbst wenn es einzig dem Zweck dient das Fasten zu brechen. Allerdings ist es besser nicht zu verreisen, es sei denn aufgrund einer erwünschten oder notwendigen Angelegenheit.
Wenn der Reisende vor dem Mittag in seiner Heimat oder an dem Ort ankommt, an dem er mindestens zehn Tage verweilen möchte und zuvor nichts Fastenbrechendes begangen hat, so muss er an diesem Tag fasten. Andernfalls muss man den Tag nachholen. Falls man erst nachmittags ankommt, kann man nicht fasten.
#Ahkam #Imam_Khamenei #Fasten #Reise #Heimat #Rechtsregelwerk, Band 1

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