Der Schwangeren und Stillenden ist es per Konsens erlaubt das Fasten zu brechen, wenn sie Angst um sich selbst und ihre Kinder haben.
Und die richtige Ansicht ist, dass sie verpflichtet sind es nachzuholen und keine Kaffārah (Sühne) leisten müssen.
Und dies ist die bevorzugte Ansicht von Ibn 'Abbās und ibn 'Umar رضي الله عنهم.
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المرضع والحامل إذا أفطرتا في نهار رمضان فإنه يجب عليهما القضاء، والأحوط إن خافتا على ولديهما أن تُطعِما مع القضاء .
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