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Berliner Gericht: Kein öffentliches Interesse an Butscha erken | Anti-Antifa🏴ULTRAS🏴

Berliner Gericht: Kein öffentliches Interesse an Butscha erkennbar

Ich werde dazu noch einen Artikel schreiben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Olaf Scholz bzgl. der rechtmäßig zustehenden Presseauskunft abgewiesen. Der Grund übertrifft alle Erwartungen. Hauptbegründung: Das (vermeintliche) Massaker von Butscha stehe nicht im öffentlichen Interesse (sic!).

Ich werde am Wochenende eingehend überlegen, ob ich dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlege oder ob ich "lediglich" mit den nun angesammelten Informationen Bundeskanzler Olaf Scholz und die zuständigen Richter bloßstelle.

@stefanraven