2021-10-26 12:28:10
26.10.2Q
21Heute nehmen wir uns die
Verantwortlichen aus der Bundesrepublik vor.
Am 3. August 2021 standen 11 Angestellte der Bundesrepublik, namentlich der Polizei, der Kriminalpolizei und des Jugendamtes Pinneberg vor meinem Zuhause in der Pinneberger Straße in Tornesch, in welchem ich derzeit mit meiner fast 10jährigen Tochter lebte.
Das Mädchen wurde
ohne richterlichen Beschluß und gegen ihren und mein ausdrückliches Einverständnis gewaltsam „in Obhut“ genommen.
Die handelnden Angestellten der Bundesrepublik wurden darüber informiert, daß sowohl meine Tochter als auch ich im
Zivilschutz nach Genfer Abkommen IV gemeldet sind und Menschenrechtverbrechen gegen zivilgeschütze Personen nicht verjähren und die handelnden Personen persönlich für Menschenrechtverletzungen haften.
Der leitende Einsatzbeamte, Kripo-Angestellter Herr Schütt,
erklärte sich explizit mit einer persönlichen Haftung einverstanden für den Falle, daß er hier einen Fehler begehen sollte.
Im
Beweisvideo Nr. 2 bei
Minute 17:17 erklärt Herr Schütt in der Haftungsfrage, daß die „Verantwortlichen“ die Spanischen Behörden seien. Dort sei ein Beschluß zur Inobhutnahme meiner Tochter ergangen. Nach gründlicher Sichtung der Spanischen Gerichtsunterlagen kann dies verneint werden.
Es lag der Kriminalpolizei Pinneberg kein richterlicher Beschluß, auch kein Spanischer, vor.
Minute 14:06 des Beweisvideos 02: Der Polizeiangestellte wird darauf hingewiesen, daß das komplette Tonmaterial mitgeschnitten wird, er erhebt keine Einwände.
Minute 20:00: Der Polizist fragt, wer das Sorgerecht hat, welches bei mir liegt und welches ich belegen konnte.
Beweisvideo 3, Minute 00:20: Ich erkläre, daß ich den richterlichen Beschluß sehen möchte, ansonten geht meine Tochter nirgendwo hin. Herr Schütt erklärt, daß er den Beschluß nicht vorzeigen kann, weil er ihn nicht dabei hat. Damit handelt es sich bei der Kindeswegnahme um organisierte Kriminalität, namentlich Menschenhandel.
Minute 1:03: Ich weise erneut darauf hin, daß ich das Verbrechen per Video dokumentieren werde.
Die Videos wurden von mir als Beweismaterial gesichert und an andere, öffentlich tätige völkerrechtliche Institutionen verteilt. Die Videos sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich einsehbar, ich behalte mir allerdings i.S.d. Art. 5 GG ausdrücklich das
Recht auf Veröffentlichung vor, sollte die Pinneberger Polizei weiterhin gegen mich wegen „Verletzung des Kunsturhebergesetzes“ ermitteln.
Die Namen aller beteiligten Staats-Angestellten sind bekannt und gut dokumentiert.
Und jetzt was Kleines für Euch zum Lesen:Der angebliche richterliche Beschluß aus Spanien. Für alle, die des Spanischen nicht mächtig sind: Im diese „Auto“ aus Spanien steht lediglich, daß der Fall in Spanien wieder geöffnet wurde, da der Vater meiner Tochter auf zivilrechtlichem Wege einen Antrag auf einen europäischen Haftbefehl gegen mich gestellt hatte. Daraufhin hatte das Spanische Gericht die Akte wieder geöffnet und die Deutschen Behörden gebeten, meinen Aufenthaltsort festzustellen. Das Dokument wurde über Kopf gefaxt, von wem an wen weiß ich nicht, ich hatte über eine Woche gebraucht um überhaupt irgendein Dokument zu Gesicht zu bekommen, nur um dann festzustellen, daß das Dokument ungültig ist.
Die alles entscheidende Frage:WER hat entschieden, mich und meine Tochter derart zu traumatisieren und uns gewaltsam voneinander zu trennen, obwohl meine Tochter bei mir unter Schutz stand, nicht in Gefahr war. Wie gesagt, eine Kindeswohlgefährdung wurde ja gar nicht geprüft.
Der Zivilschutz nimmt hiermit die Ermittlungen gegen die verantwortlichen, persönlich haftenden
PERSONEN von Polizei und Jugendamt auf.
@Zivilschutz_Kanal
@Hera_Dorada_Support
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