2022-01-06 01:09:55
@xavier_naidoo OneLove
Maskenpflicht bei Versammlungen und Spaziergängen gesetzwidrig
Die Maskenpflicht ist nicht wissenschaftlich belegt und die Auflagen bei Versammlungen und Spaziergängen gesetzwidrig - AG Weimar, Urteil vom 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21
Die Maskenpflicht bei Versammlungen bedeutet einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Den Demonstranten wird als Bedingung für das Demonstrieren gegen eine Maßnahme die Befolgung der Maßnahme auferlegt, womit ihnen ein innerpsychischer Konflikt aufgezwungen wird, der eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Versammlungsfreiheit zur Folge hat.
Mit der Maskenpflicht ist auch ein Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2, Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG gegeben. Zudem greift sie in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2, Abs. 2 S. 1 GG ein.
Hier das komplette Urteil:
https://openjur.de/u/2379804.ppdf
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14.4K views𝓔𝓷𝓰𝓮𝓵𝓶𝓲𝓽𝓕𝓮𝓾𝓮𝓻 PNohneFragen = Ban 𝔖𝔭𝔯𝔞𝔠𝔥𝔫𝔞𝔠𝔥𝔯𝔦𝔠𝔥𝔱 𝔨𝔞𝔫𝔫 𝔫𝔦𝔠𝔥𝔱 𝔦𝔪𝔪𝔢𝔯 𝔞𝔟𝔤𝔢𝔥𝔬̈𝔯𝔱 𝔴𝔢𝔯𝔡𝔢𝔫, edited 22:09