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Freier Tod für freie Bürger? 'Es ist nur ein kleiner Schritt | WWV News

Freier Tod für freie Bürger?

"Es ist nur ein kleiner Schritt vom „Recht zu Sterben“ hin zur Pflicht zu sterben. Der „Freie Tod für freie Bürger“ ist eine Illusion jener, die denken, man könne die Büchse der Pandora nach Belieben öffnen und wieder schließen.
Dieser Text schrieb ich direkt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in 2020, das eine Pflicht konstruierte, wir müssten den Menschen beim Sterben helfen, so als gäbe es ein Recht darauf aktiv getötet zu werden. Jetzt debattiert der Deutsche Bundestag, wie aktive Sterbehilfe möglich werden soll auch in Deutschland. Ein schwarzer Tag.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, eine geschäftsmäßige Beilhilfe zur Selbsttötung sei verfassungsgemäß und müsse also unter strengen Auflagen auch in Deutschland erlaubt werden, ist in Wahrheit ein ethischer Dammbruch, dessen Konsequenzen wir in ein paar Jahren als böse Quittung zu spüren bekommen werden. Der Paragraf 217StGB stellte bisher die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe. Es ist keine Schwarzmalerei, sondern leider in anderen Ländern bereits zu beobachten, wie sich Gesellschaften verändern, die das organisierte oder gar gerwerbsmäßige Sterben der eigenen Bürger erlauben – und damit in Wahrheit fördern und fordern.

In Belgien diskutieren Ärzte gerade die Legalisierung der Euthanasie auch für Kinder. In Kanada, auch eine Euthanasie-Hochburg, werden Euthanasie-Kandidaten darauf aufmerksam gemacht, dass sie auch ihre Organe noch spenden können, das hat der Statistik der Organentnahme einen unerwarteten Boom besorgt. Ist das nicht schön, wenn der eigene Tod noch nützlich sein kann für das Kollektiv?
Der Dammbruch in ethischen Debatten erfolgt immer mit dem Hammer des dramatischen Einzelfalls, bei dem wir alle menschlich an unsere Grenzen kommen und dann ein paar Steine aus der Mauer des Lebens brechen, um einen schmalen Durchgang zum Tod zu schaffen. Im Fall der Abtreibung ist es bis heute gerne die fiktive, vergewaltigte Frau, der man schließlich nicht noch das Kind ihres Peinigers aufzwängen darf, sie soll selbstbestimmt entscheiden können, ob sie das Kind behalten will. Faktisch macht die sogenannte „kriminologische Indikation“ gerade mal 0,1 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen aus, rhetorisch ist sie allgegenwärtig und hat den Normalfall von nahezu 100.000 Abtreibungen jährlich geschaffen. "

ganzer Artikel: https://vollekelle.de/2020/02/26/vom-freitod-zum-sozialvertraeglichen-fruehableben/

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