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Seit Jahren bedient sich das deutsche Parteien-Kartell üppiger | Wochenblick

Seit Jahren bedient sich das deutsche Parteien-Kartell üppiger Steuergelder zur Finanzierung seiner Stiftungen. Dies geschah bislang durch simplen Mehrheitsbeschluss bei den Haushalts-Verhandlungen. Dabei geht es um über 600 Millionen Euro, die sich die „Altparteien” selbst zuschanzen. Wie auch immer man grundsätzlich zu diesem Stiftungswesen stehen mag, Fakt ist: Die AfD wurde von der Zuteilung dieser Zuschüsse für ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung ohne jede Begründung ausgeschlossen. Dieser Benachteiligung hat das Bundesverfassungsgericht nun – durchaus überraschend – einen Riegel vorgeschoben.

https://www.wochenblick.at/allgemein/bundesverfassungsgericht-erklaert-afd-diskriminierung-fuer-verfassungswidrig/