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Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versich | Wochenblick

Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind.

https://www.wochenblick.at/brisant/nach-impftod-versicherung-zahlt-nicht-wegen-teilnahme-an-experiment/