Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versich | Wochenblick
Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind.