“Diese 2G-Verordnung der selbstgefälligen Seilbahnbetreiber ko | Wochenblick
“Diese 2G-Verordnung der selbstgefälligen Seilbahnbetreiber kommt für mich als nicht Geimpften einem Berufsverbot gleich”, erläutert Hager, „zumal andere wie Liftangestellte oder Hüttenpersonal schon nach der 3G-Regel befördert werden“.