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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
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der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hat vor wenigen Tagen den Referentenentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht (Video im Link unten). Dieses Gesetz soll sogenannte "Hinweisgeber", die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße erlangt haben und diese an Behörden melden möchten, vor Repressalien schützen.

In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen insbesondere alle Verstöße einbezogen werden, die strafbewehrt sind sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z.B. Corona-Maßnahmen).

Das Gesetz soll hierfür Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern dazu verpflichten, eine "interne Meldestelle" für Verstöße einzurichten. Diese sollen zusätzlich durch "externe Meldestellen" ergänzt werden, an die sich die Hinweisgeber ebenfalls wenden können.

Leider wurde dieser Gesetzentwurf nicht am 1. April veröffentlicht, sonst hätte man ihn für einen schlechten Aprilscherz halten können. Bedauerlicherweise hat Justizminister Buschmann in seiner Presseerklärung auch nicht näher erläutert, inwiefern zehntausende Meldestellen für sogenannte "Hinweisgeber" sich mit einer freiheitlichen, offenen Gesellschaft in Einklang bringen lassen.

Wir mittelständischen Unternehmer haben jedenfalls große Zweifel, ob derartige Tendenzen unserer Gesellschaft wirklich den Mehrwert bringen, den der Justizminister in seiner Stellungnahme skizziert hat.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/0413_Hinweisgeberschutzgesetz.html

mit den besten Grüßen
euer Orga-Team von Wir stehen zusammen

...für den Begriff "Hinweisgeber" gab es früher übrigens einmal ein anderes Wort.