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Der Bundesgerichtshof sieht im Verhalten des ehemaligen Bundes | Weiterdenken-Marburg

Der Bundesgerichtshof sieht im Verhalten des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter in der CSU-Maskenaffäre keine Bestechlichkeit.

Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) haben sich in der Maskenaffäre nicht strafbar gemacht. Ihre Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Das Geld dürfen sie damit behalten, der Haftbefehl gegen einen mitbeschuldigten Unternehmer sowie die Vermögensarreste von insgesamt 3,6 Millionen Euro bleiben aufgehoben. (Az. StB 7-9/22) Epoch Times

Kommentar: was für ein Selbstbedienungsladen, dass erkläre mal jemand dem normalen Bürger.
Und Michael Ballweg sitzt in Untersuchungshaft in Stammheim…